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   SG Stuttgart, 21.07.2009 - S 11 KA 3390/09 ER   

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SG Stuttgart, 21.07.2009 - S 11 KA 3390/09 ER (https://dejure.org/2009,22895)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 21.07.2009 - S 11 KA 3390/09 ER (https://dejure.org/2009,22895)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - S 11 KA 3390/09 ER (https://dejure.org/2009,22895)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen ; Anfechtungsbefugnis des Konkurrenten im vertragsärztlichen Bereich ; Nachrang der Ermächtigung von Krankenhausärzten ; Vorrang-Nachrang-Verhältnis zwischen zugelassenen Ärzten; Abrechnung von Leistungen der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus SG Stuttgart, 21.07.2009 - S 11 KA 3390/09
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe in seiner Entscheidung zur Zulässigkeit der defensiven Konkurrentenklage niedergelassener Vertragsärzte gegenüber Ermächtigungen von Krankenhausärzten ausgeführt (Beschluss vom 17.08.2004 - 1 BvR 378/00 - NJW 2005, 273, 275) ausgeführt, dass die Leistungserbringer im System der gesetzlichen Krankenversicherung durch jede Öffnung ihres gesetzlich regulierten Markts für Dritte belastet würden.

    Der vom Antragsteller angeführte Beschluss des BVerfG vom 17.08.2004 (a.a.O.) setze ausweislich des vom Kläger angeführten Zitates voraus, dass eine Öffnung des "gesetzlich regulierten Markts für Dritte" erfolge.

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Auszug aus SG Stuttgart, 21.07.2009 - S 11 KA 3390/09
    Dies reicht im Regelfall für eine rechtliche Betroffenheit und damit für die Annahme einer Anfechtungsbefugnis nicht aus, denn die Rechtsordnung gewährt bei der Ausübung beruflicher Tätigkeiten grundsätzlich keine Schutz vor Konkurrenz, weswegen Marktteilnehmer regelmäßig keinen Anspruch darauf haben, dass die Wettbewerbsbedingungen für sie gleich bleiben, insbesondere nicht darauf, dass Konkurrenten vom Markt fernbleiben (vgl. zu alle dem BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R - Rdnr. 15 m.w.N. aus der Rechtsprechung von BSG; vgl. auch BVerfGE 106, 275, 299 = SozR 3-2500 § 35 Nr. 2 S 18; BVerfGE 110, 274, 288; BVerfGE 115, 205, 229, und BVerfG, Beschluss vom 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03 - BVerfGE 116, 135).

    Das BSG hat in der genannten Entscheidung vom 07.02.2007 (a.a.O.) klargestellt, dass bei der sog. defensiven Konkurrentenklage zur Abwehr eines zusätzlichen Konkurrenten eine Anfechtungsbefugnis nicht aus materiellen Grundrechten abgeleitet werden kann, weil diese keinen Anspruch auf Fernhaltung anderer begründen.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2003 - L 13 AL 2374/03

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage beim Anspruch auf

    Auszug aus SG Stuttgart, 21.07.2009 - S 11 KA 3390/09
    Dies werde aber in Literatur und Rechtsprechung (vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig/ders./Leitherer, SGG 8. Aufl., § 86 a, Rn. 20 b; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.08.2003 - L 13 AL 2374/03 -) bejaht, weil einerseits an einem unrechtmäßigen Verwaltungsakt kein Vollzugsinteresse bestehen könne, aber umgekehrt bei einem unberechtigten Rechtsbehelf ohne Erfolgsaussichten sich die Interessen des Klägers auf eine bloße Verzögerung beschränken könnten.

    Dass in § 86 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 SGG die nach der Anordnung des Sofortvollzugs vom Belasteten erstrebte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung - im Gegensatz zu § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - nicht eigens aufgeführt ist, ist unschädlich, denn aus der ausdrücklichen Erwähnung einer Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung in § 86 b Abs. 1 Satz 3 SGG ergibt sich, dass der Gesetzgeber auch bei Sofortvollzugsanordnungen einstweiligen Rechtsschutz durch Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung hat einräumen wollen (ebenso LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. August 2003 - L 13 AL 2374/03 - ).

  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - aufschiebende Wirkung statusbegründender

    Auszug aus SG Stuttgart, 21.07.2009 - S 11 KA 3390/09
    Art. 19 Abs. 4 GG lässt sich nicht entnehmen, dass hier eine der beiden Rechtspositionen bevorzugt wäre oder dass für ihre sofortige Ausnutzung zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse vorliegen müsste (BVerfG, Beschluss vom 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08 - NVwZ 2009, 240, 242; s. dazu BSG, Urteil vom 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R -).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus SG Stuttgart, 21.07.2009 - S 11 KA 3390/09
    Aus dem Zweck der Rechtsschutzgarantie und dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt sich aber, dass der Rechtsschutzanspruch des Bürgers umso stärker ist und umso weniger zurückstehen darf, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 69, 220 ).
  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen

    Auszug aus SG Stuttgart, 21.07.2009 - S 11 KA 3390/09
    Art. 19 Abs. 4 GG lässt sich nicht entnehmen, dass hier eine der beiden Rechtspositionen bevorzugt wäre oder dass für ihre sofortige Ausnutzung zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse vorliegen müsste (BVerfG, Beschluss vom 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08 - NVwZ 2009, 240, 242; s. dazu BSG, Urteil vom 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R -).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus SG Stuttgart, 21.07.2009 - S 11 KA 3390/09
    Aus dem Zweck der Rechtsschutzgarantie und dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt sich aber, dass der Rechtsschutzanspruch des Bürgers umso stärker ist und umso weniger zurückstehen darf, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 69, 220 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.06.2008 - L 5 KA 4514/07

    Zulässigkeit der defensiven Konkurrentenklage eines Vertragsarztes

    Auszug aus SG Stuttgart, 21.07.2009 - S 11 KA 3390/09
    Die vorhergehende, grundsätzlich im öffentlichen Interesse liegende Bedarfsprüfung begründet daher für sich noch nicht die Befugnis zur Erhebung einer defensiven Konkurrentenklage (vgl. ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.06.2008 - L 5 KA 4514/07 - zur Sonderbedarfszulassung eines Konkurrenten; vgl. dazu aber Wenner, Vertragsarztrecht nach der Gesundheitsreform, München 2008, § 18 Rdnr. 36).
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus SG Stuttgart, 21.07.2009 - S 11 KA 3390/09
    Dies reicht im Regelfall für eine rechtliche Betroffenheit und damit für die Annahme einer Anfechtungsbefugnis nicht aus, denn die Rechtsordnung gewährt bei der Ausübung beruflicher Tätigkeiten grundsätzlich keine Schutz vor Konkurrenz, weswegen Marktteilnehmer regelmäßig keinen Anspruch darauf haben, dass die Wettbewerbsbedingungen für sie gleich bleiben, insbesondere nicht darauf, dass Konkurrenten vom Markt fernbleiben (vgl. zu alle dem BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R - Rdnr. 15 m.w.N. aus der Rechtsprechung von BSG; vgl. auch BVerfGE 106, 275, 299 = SozR 3-2500 § 35 Nr. 2 S 18; BVerfGE 110, 274, 288; BVerfGE 115, 205, 229, und BVerfG, Beschluss vom 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03 - BVerfGE 116, 135).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus SG Stuttgart, 21.07.2009 - S 11 KA 3390/09
    Dies reicht im Regelfall für eine rechtliche Betroffenheit und damit für die Annahme einer Anfechtungsbefugnis nicht aus, denn die Rechtsordnung gewährt bei der Ausübung beruflicher Tätigkeiten grundsätzlich keine Schutz vor Konkurrenz, weswegen Marktteilnehmer regelmäßig keinen Anspruch darauf haben, dass die Wettbewerbsbedingungen für sie gleich bleiben, insbesondere nicht darauf, dass Konkurrenten vom Markt fernbleiben (vgl. zu alle dem BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R - Rdnr. 15 m.w.N. aus der Rechtsprechung von BSG; vgl. auch BVerfGE 106, 275, 299 = SozR 3-2500 § 35 Nr. 2 S 18; BVerfGE 110, 274, 288; BVerfGE 115, 205, 229, und BVerfG, Beschluss vom 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03 - BVerfGE 116, 135).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

  • LSG Baden-Württemberg, 16.04.2008 - L 7 AS 1398/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage -

  • LSG Baden-Württemberg, 12.04.2006 - L 7 AS 1196/06

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Absenkung des Arbeitslosengeld II - Beginn

  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2006 - L 8 AS 4680/06

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld II - sofortige Vollziehbarkeit -

  • LSG Baden-Württemberg, 13.03.2007 - L 13 AS 211/07

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Aufhebung der

  • LSG Baden-Württemberg, 07.01.2002 - L 13 AL 3590/01

    Einstweiliger Rechtsschutz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung -

  • SG Marburg, 08.10.2008 - S 12 KA 386/07

    Durchführung von künstlichen Befruchtungen - Fehlen von Zulassung oder

  • BSG, 30.11.1956 - 6 RKa 21/56
  • LSG Baden-Württemberg, 12.03.2010 - L 5 KA 3725/09

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Hiergegen hat der Antragsteller am 15. Mai 2009 Klage zum Sozialgericht Stuttgart (SG) erhoben (Az. S 11 KA 3388/09) und zugleich Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt (S 11 KA 3390/09 ER).
  • SG Stuttgart, 23.07.2012 - S 11 KA 2883/12

    Konkurrenzschutz im einstweiligen Rechtsschutz

    Hiervon ausgehend lässt sich die drittschützende Wirkung der Bestimmung mit guten Gründen verneinen (so SG Stuttgart, Beschluss vom 21.07.2009 - S 11 KA 3390/09 ER - Urteil vom 25.04.2012 - S 20 KA 3270/11 - Berufung anhängig unter L 5 KA 2791/12).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.02.2007 - L 5 KA 3725/09
    Das von Prof. Dr. K. geleitete MVZ R. habe sich außerdem vor dem Hintergrund der Verfahren S 11 KA 3388/09 und S 11 KA 3390/09 ER darauf einrichten können, dass der Antragsteller auch gegen die mit Bescheid vom 30.11.2010 erteilte Genehmigung Widerspruch und Klage erheben werde.
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